Die Mehrwertsteuervorschriften (Mehrwertsteuer) in der Europäischen Union können komplex sein. Invoicey bearbeitet die häufigsten Fälle automatisch.
B2B Intra-EU (Reverse Charge)
Wenn Sie Dienstleistungen an ein anderes umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen in der EU verkaufen (und der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt), handelt es sich bei der Transaktion in der Regel um eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Sie berechnen keine Mehrwertsteuer; Der Kunde veranschlagt die Mehrwertsteuer in seinem Land selbst. Invoicey wendet dies automatisch an, wenn Sie eine gültige EU-Umsatzsteuernummer für einen B2B-Kunden in einem anderen EU-Land eingeben.
B2C (Verbraucher)
Beim Verkauf an Verbraucher (B2C) berechnen Sie die Mehrwertsteuer in Höhe des Satzes des Landes, in dem Ihr Kunde ansässig ist. Invoicey verwendet das Land des Kunden, um den korrekten Tarif anzuwenden.
Inland (gleiches Land)
Für Kunden in Ihrem eigenen Land berechnen Sie die inländische Mehrwertsteuer zum Standardsatz Ihres Landes (sofern kein steuerbefreiter oder ermäßigter Satz gilt).
Die Mehrwertsteuerregeln variieren je nach Geschäftstyp (B2B vs. B2C), Dienstleistung vs. Waren und Land. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Buchhalter oder die nationale Steuerbehörde. Invoicey bietet die korrekten rechtlichen Hinweise und die Mehrwertsteuerbehandlung für Standardszenarien.